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Neue Europese Reglement Ladungsicherung

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Um die Verkehrs- und Betriebssicherheit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auf einem beständig hohen Niveau zu halten, gibt es unerwartete technische Kontrollen. Seit dem 20.5.2018 ist eindeutig geregelt, worauf die Behörde bei Kontrolle der Ladungssicherung achtet.

Auch neue Urteile zur Ladungssicherung sorgen dafür, dass es bei der Frage nach der Verantwortung nun Klarheit gibt Wien – Die Ladungssicherung als Nebensächlichkeit zu betrachten kann fatale Folgen haben. Das zeigen zahlreiche Beispiele. Absender der Waren, Spediteure, Transportunternehmen (Frächter) und Lkw-Lenker müssen genau Bescheid wissen, ob für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung das Fahrzeug geeignet und die Transportverpackung stabil ist. Die EU-Richtlinie 47/2014 über die "technische Unterwegskontrolle" von Fahrzeugen nennt die genauen Standards im Anhang III als Beitrag, um die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen. Alle an der Transportkette beteiligten Akteure sind für die optimale Sicherung der Ladung verantwortlich. In der Praxis heißt das: Der Absender der Fracht (Handels- oder Industrieunternehmen), der Transportunternehmer und der Lkw-Lenker müssen für die sichere Verstauung der Ladung auf dem Lkw geradestehen. Die gesetzlichen Regeln besagen: Der Lkw-Lenker ist für die Betriebssicherheit des Lkws verantwortlich, der Frächter haftet für ein einwandfreies Fahrzeug und die richtige Ladungssicherung, und der Absender der Fracht oder Anordnungsbefugte, ist ebenso haftbar.

 

 

So sichern Sie Ihre Ladung ordnungsgemäß

Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss so gesichert sein, dass der Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Das
gilt für alle Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, einschließlich Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts. Um das zu gewährleisten, muss die Ladungssicherung folgenden Kräften (vgl. Abbildung, unten) beim Beschleunigen bzw. Abbremsen des Fahrzeugs standhalten:

  • in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des Gewichts der Ladung,
  • in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung,
  • entgegen der Fahrtrichtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung.

Das Kippen oder Umstürzen der Ladung muss generell verhindert werden.

 

Verteilen Sie die Ladung richtig

Bei der Ladungsverteilung haben Sie die höchstzulässigen Achslasten sowie die erforderlichen Mindestachslasten im Rahmen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zu berücksichtigen, wie sie in den Rechtsvorschriften über Fahrzeuggewichte und -abmessungen vorgesehen sind.

 

Methoden der Ladungssicherung

Sie können Ihre Ladung durch eine, mehrere oder eine Kombination der folgenden Methoden u. a. durch Zurrgurte (siehe Abbildung rechts) sichern:

  • Verriegeln,
  • Blockieren (lokal, gesamt),
  • Direktzurren,
  • Niederzurren.

Ebenfalls wichtig: Beachten Sie bei der Ladungssicherung die geltenden Anforderungen an die Festigkeit bestimmter Fahrzeugbauteile wie Stirn-, Seiten- und Rückwände, Rungen oder Zurrpunkte, wenn diese Teile zur Ladungssicherung verwendet werden.

 

So kontrollieren die Behörden

Das Kontrollverfahren besteht aus einer Sichtprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung geeigneter Maßnahmen in dem Umfang, der zur Sicherung der Ladung erforderlich ist. Zusätzlich

oder alternativ erfolgen eine Messung der Zugkräfte, eine Berechnung der Wirksamkeit der Sicherung und, falls zutreffend, eine Prüfung der Bescheinigungen. Festgestellte Mängel werden in 3 Mängelgruppen eingestuft:

Ein geringer Mangel liegt vor, wenn die Ladung zwar sachgerecht gesichert ist, aber möglicherweise ein Sicherheitshinweis angezeigt ist.

Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Ladung nur unzureichend gesichert ist und eine erhebliche Verlagerung oder ein Umkippen der Ladung oder von Ladungsteilen möglich ist.

Ein gefährlicher Mangel liegt vor, wenn die Verkehrssicherheit aufgrund der Gefahr des Verlusts der Ladung oder von Ladungsteilen oder aufgrund einer von der Ladung unmittelbar ausgehenden Gefahr unmittelbar beeinträchtigt ist oder wenn Menschen direkt gefährdet werden.

Fazit: Die neue Regelung basiert auf der Richtlinie 2014/47/EU. Sie enthält in Anhang III eine Tabelle mit einer Mängelliste mit einer differenzierten Bewertung. Zur Umsetzung in nationales

Recht wird die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)“ entsprechend geändert. Der Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung sieht Bußgelder von bis zu 75 € und einen Punkt in Flensburg bei ungenügender oder gar fehlender Ladungssicherung vor.

 

Bronnen: Der Standard, Safetyexperts (G.Janssen)

 

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